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Inspektionsstelle

Begriffserklärung

Großpackmittel und dabei insbesondere die spezialisierte Form von mobilen Tankanlagen unterliegen wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen, die die Eignung zur Beförderung von Gefahrgut anhand festgelegter Prüfpunkte feststellen. Dadurch verlängert sich die Zulassung und sie dürfen weiterhin zum Einsatz gebracht werden.
Diese Inspektionen dürfen lediglich von einigen wenigen Spezialisten durchgeführt werden, den sogenannten anerkannten Inspektionsstellen. Diese müssen sich in aufwendigen Verfahren von der Zulassungsbehörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung, kurz BAM, auditieren und zertifizieren lassen. Alle 3 Jahre wird der aktuelle Status durch die BAM überprüft, bei zufriedenstellendem Ergebnis bleibt die Inspektionsstelle anerkannt.

Regelwerke und Gesetze

Hier ist zunächst das europäische Übereinkommen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR, zu nennen. Mittlerweile gehören diesem neben vielen europäischen Ländern auch Staaten wie z. B. Marokko an. Daneben gelten die nationalen Gefahrgut-Gesetzgebungen. Darauf aufbauend gibt es weitere konkretisierende Verordnungen und Regeln. Für die Anerkennung von Inspektionsstellen sind hier insbesondere die Regelwerke der BAM zu nennen. Die Gefahrgutregel, kurz GGR, 002 beschreibt ausführlich das Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen. Es werden Voraussetzungen, Pflichten und Anforderungen genannt.

Inspektionen von Großpackmitteln

Inspektionen von Großpackmitteln

Prüfung von mobilen Tankanlagen

Prüfung von mobilen Tankanlagen

Prüfung von Verpackungen

Prüfung von Verpackungen

Warum nur anerkannte Inspektionsstellen?

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Sowohl Umwelt-, als auch Gesundheitsschutz werden in Deutschland als sehr wichtig erachtet. Die Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, z. b. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), zeigt diesen hohen Stellenwert. Bereits im Bereich der Lagerung werden hohe Auflagen vorgegeben, wenn man gefährliche Stoffe bereithält. Warum also sollten dann im Transportbereich die Hürden, bzw. Vorgaben geringer ausfallen, wo doch das Risiko ungleich größer ist? Müssen gefährliche Güter (z. B. Säuren, Laugen, Kraftstoffe, aber auch feste oder gasförmige Stoffe) von einem Ort zum anderen gebracht werden, muss sichergestellt sein, dass nichts davon in die Umwelt gelangen kann und keine Personen zu Schaden kommen. Daher gibt es eine breite Produktpalette von Verpackungen, um dies zu gewährleisten. Angefangen bei uns allen bekannten Spraydosen für z. B. Deos, bis hin zu 3000 Liter fassenden Tankanlagen gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Verpackungen.
Großpackmittel finden sich gerade im Bereich der mobilen Kraftstoffversorgung am häufigsten. Diese besitzen eine sogenannte UN-Zulassung, die ein Befördern von dafür vorgesehenen gefährlichen Gütern erlaubt. Damit diese Zulassung sozusagen bestehen bleibt, müssen die Großpackmittel in festgelegten Abständen von nicht mehr als 2 ½ Jahren auf Ihre Dichtheit und Struktur geprüft und inspiziert werden. Dass hierfür umfangreiches Wissen (z. B. über verwendete Materialien und deren Eigenschaften und die geltenden Gesetze), vielfältige Messmittel (z. B. zur Erfassung der Wandstärke der Verpackung) und Dokumentationen (z. B. zur Durchführung der vorgenommenen Prüfungen) gebraucht wird, sollte jedem klar sein. Wie oben bereits erwähnt, dürfen nur anerkannte Inspektionsstellen die Inspektionen ausführen, denn diese verfügen über alles Nötige. Dass dem so ist und auch so bleibt wird durch die Anerkennung sichergestellt.