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Prüfung von Anschlagmitteln

Dem Team aus Kranführer und Anschläger („Mitarbeitender an der Last“) kommt an der Einsatzstelle eine wichtige Rolle zu. Denn sie gewähren die Sicherheit aller anderen Beteiligten im sensiblen Bereich der Bewegung teils schwerer Lasten. Sie sorgen gemeinsam dafür, dass Materialien sicher mit Hebezeugen unter Zuhilfenahme von Anschlagmitteln bewegt werden.

Damit die Sicherheit nicht durch schadhafte Anschlagmittel beeinträchtigt wird, müssen diese vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend in Abständen von längstens einem Jahr geprüft werden. Diese Pflicht wird in der DGUV-Info 209-013, sowie früher in der BGR 500 konkretisiert. Ebenso muss die DGUV-Regel 100-500 Beachtung finden. Dies gilt nicht nur für Ketten, sondern entsprechend bei Hebebändern und Rundschlingen aus Chemie-, bzw. Kunstfasern.

Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel bundesweit am jeweiligen Einsatzort. Es ist also egal, ob sich die Anschlagmittel auf dem Betriebshof oder der Baustelle befinden.
Die wiederkehrende Prüfung wird mit einem Zertifikat und der obligatorischen Prüfplakette dokumentiert.