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Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern sollten immer nur als letztes Hilfsmittel eingesetzt werden. Zum Beispiel, wenn sich aus Platzmangel kein Gerüst aufbauen lässt. Diese Einschränkung wird durch rechtliche Vorschriften gegeben, weil potentielle Gefährdungen der Mitarbeitenden auf einer Leiter größer sind, als auf einem feststehenden Gerüst. Gerade deshalb kommt der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Zustandes einer Leiter eine sehr wichtige Rolle zu.

Auch, oder gerade deswegen müssen Leitern und Tritte wiederkehrend geprüft werden. Diese Pflicht ergibt sich aus der DGUV-Information 208-016. Der Betreiber muss zunächst alle vorhandenen Leitern in einem Inventar verzeichnen. Dies geht sowohl in „alter“ Form eines Kontrollbuches, aber auch in digitaler Form. Dazu müssen die Leitern und Tritte durchlaufend nummeriert werden.

Prüfungen müssen vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durchgeführt werden. Je nach Nutzungsgrad, Einsatzzeit und -ort kann die Verkürzung dieser Fristen sinnvoll sein.

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte bundesweit am Einsatzort. Die wiederkehrende Prüfung wird mit einem digitalen Prüfzertifikat, sowie einer Plakette an der geprüften Leiter dokumentiert. Im Gegensatz zu vielen anderen Arbeits-, bzw. Betriebsmitteln können viele kleinere Schäden/Mängel an Leitern sehr gut repariert werden. Bspw. lassen sich Schutzkappen aus Kunststoff an den Füßen beim jeweiligen Hersteller nachkaufen und anbringen. Sollte dies zufriedenstellend geschehen, ist eine Nachprüfung möglich.