Funktionsprüfungen von Überfüllsicherungen
Begriffserklärung
Überfüllsicherungen finden sich in vielen Bereichen der Tank- und Lagertechnik wieder. Sie werden auf den Behältern installiert, um – wie es der Name suggeriert – eine Überfüllung zu verhindern. Dies schützt vor einem Freiwerden des Gefahrstoffes. Dadurch kann ein unvermitteltes Eindringen in den Boden verhindert werden. Weiterer positiver Nebeneffekt: Auch Verluste werden so minimiert.
Es gibt auf dem Markt verschiedene Formen von Überfüllsicherungen. Die bekannteste Variante ist wahrscheinlich ein Grenzwertgeber, kurz GWG. Diesen kennt jeder Eigentümer einer Öl-Heizung von seinen Lagertanks. Im Außenbereich findet sich meist ein Anschlussstecker, an den der Tankwagenfahrer vor der Befüllung der Tanks das Gegenstück anschließt. Sobald das eingefüllte Heizöl einen im Tank verbauten Sensor erreicht, gibt dieser einen elektrischen Impuls an die Pumpe des Tankwagens ab, so dass sich diese automatisch abschaltet. Weitere Formen der Überfüllsicherungen arbeiten ebenfalls mit Messsonden in den Tanks. Wenn der gewünschte maximale Füllstand erreicht wird, lösen diese ebenfalls einen elektrischen Impuls aus. Dieser wird dann in Form von akustischen und/oder visuellen Signalen ausgegeben und oft an einen Leit-, bzw. Überwachungsstand gesendet. Der fortschreitenden Digitalisierung geschuldet laufen diese Prozesse vielfach bereits autark ab, ohne dass Personal involviert ist. Diese Form kommt daher in vielen industriellen Produktionsstätten vor, wo regelmäßig Lagertanks befüllt werden, um bspw. verbrauchte Betriebsstoffe der Entsorgung zuzuführen.
Zulassungen, Europäische Normen und Herstellerdokumentation
Woher stammt die Pflicht zur Prüfung?
Funktionsprüfung
Wer darf, bzw. muss prüfen?
Werden all diese Vorgaben adäquat umgesetzt und rechtskonform dokumentiert, ist die Funktionsprüfung korrekt ausgeführt. Stellt sich nun die Frage, ob einfach jeder diese Prüfungen durchführen darf?
Theoretisch ja, doch welcher Laie oder Außenstehende verfügt über die nötigen Kenntnisse und Messmittel? Deshalb sagt der Gesetzgeber, dass diese sicherheitsrelevanten Prüfungen von Fachleuten ausgeführt werden müssen. Hier kommt dann Personal von Fachbetrieben nach AwSV zum Einsatz. Diese werden regelmäßig geschult und es werden Ihnen die nötigen Messmittel zur Verfügung gestellt. Einfache und preisgünstige Grenzwertgebertestgeräte können somit nicht für die geforderter Funktionsprüfung eingesetzt werden!
Ebenso sorgen sie dafür, dass die Ergebnisse der Prüfung „richtig“ dokumentiert werden.