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Anerkannte Überwachungsstelle

Als eine von der deutschen Zulassungsbehörde (Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung – kurz BAM) anerkannte Überwachungsstelle kontrolliert man Hersteller von Gefahrgutverpackungen wie z.B. Großpackmittel (IBC), Kanister, Fässer usw., ob diese gemäß Ihrer Bauartzulassung und ihrem entsprechenden Qualitätssicherungsprogramm (QSP) gefertigt werden.

Die Herstellung von Gefahrgutverpackungen sowie die Überwachungstätigkeiten werden durch die Gefahrgutregel BAM-GGR 001 geregelt und vorgeschrieben.

Als anerkannte Überwachungsstelle könnte man, bei Firmen mit denen man einen Überwachungsvertrag vereinbart hat, unangemeldet das Betriebsgelände betreten und die laufende Fertigung inspizieren sowie die dazugehörige Aktenlage einsehen und prüfen. Dieses Szenario stellt aber eine absolute Ausnahme dar.
Im Normalfall wird ein Termin mit dem Hersteller für die Überwachung vereinbart.

Funktionspr�fung Grenzwertgeber

Während der Überwachungstätigkeit wird die Aktenlagen geprüft. Dazu gehören z.B.

  • Zulassungen
  • Prüfberichte der Baumusterprüfung
  • Technische Zeichnungen
  • Qualitätssicherungsprogramm
  • Kalibrierungsaufzeichnungen
  • usw.

Kontrolle, ob alle verwendeten Messmittel und -geräte in regelmäßigen Abständen überprüft und kalibriert werden.

Kontrolle der laufenden Fertigung auf z.B.

  • Maßgenauigkeit gemäß den technischen Zeichnungen der
  • Bauartzulassung
  • Ausführung der Schweißarbeiten
  • Gesamtausführung der Fertigung
  • Eine Verpackung wird jeweils einer Dichtheitsprüfung gemäß QSP unterzogen
  • Fallprüfungen z.B. bei Verpackungen wie Fässer

Über die Überwachungstätigkeit erstellt der sogenannte Begutachter einen Überwachungsbericht, Überwachungsprotokolle für jede einzelne geprüfte Verpackung und ggf. ein Abweichungsbericht erstellt. Diese Überwachungsdokumentation wird dann zeitnah an die Zulassungsbehörde – BAM gesandt.
Bei gravierenden und sicherheitsrelevanten Abweichungen, durch den Hersteller, ist die Zulassungsbehörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Dem Hersteller wird zur Behebung der Mängel ein kleines Zeitfenster gesetzt. Danach erfolgt eine erneute Überwachung.

Je nach Umfang der Überwachungstätigkeiten kann so eine Revision zwischen einem und mehreren Tagen dauern.

Die Kosten der Überwachung trägt der Hersteller der Gefahrgutverpackungen.

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