Mitarbeiterunterweisung nach 1.3 ADR Gefahrgut-Unterweisung
Unsere hauseigene Akademie bietet die vorgeschriebene Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR an. Die Beförderung von Gefahrgut ist mit einer Reihe von wichtigen Pflichten und Vorgaben verbunden. Das ADR schreibt Regeln und Vorgehensweisen zur Beförderung von gefährlichen Gütern vor. Jedes Unternehmen, das Gefahrgutbeförderungen durchführt oder in diese involviert ist, muss alle beteiligten Mitarbeiter/innen nach dem Kapitel 1.3 ADR unterweisen. Dabei ist es unerheblich, ob man innerhalb von Freistellungen wie der „1000-Punkte Regel“ oder der „Handwerkerregel nach 1.1.3.1 c ADR agiert. Diese Freistellungen entbinden nicht von der Pflicht der Unterweisung.
Inhalt dieses Artikels:
Umfang der ADR Unterweisung
Eine Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR dauert bei einer Erstunterweisung durchschnittlich sechs bis sieben Zeitstunden und kann u.U. bis zu eineinhalb Tage dauern. Sie beinhaltet die betreffenden Verordnungen und Gesetze, die beteiligten Personen und deren Pflichten, sowie die Fahrzeuge der Beförderungseinheit und deren Ausstattung. Weitergehend wird die entsprechende Ladungssicherung gemäß DIN EN 12 195-1 geschult und die Thematik der geforderten Ausrüstungsgegenstände behandelt. Begleitet wird die Unterweisung durch praktische Beispiele und Anschauungsmaterialien.
Die Schulung nach Kapitel 1.3 ADR führen wir auf Wunsch bei Ihnen vor Ort durch. Alternativ bieten wir die Schulung auch bei uns im Haus an.
Welche Schwerpunkte werden behandelt?
Den Absolventen der Schulung wird ein vollumfängliches „Wissenspaket“ vermittelt mit dem sie bestens auf die Gefahrgutbeförderung vorbereitet sind. Mit praktischen Anwendungsübungen und Negativbeispielen wird das gelernte Wissen vertieft. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten gehen wir in unserer Schulung zusätzlich vertieft auf die im Arbeitsalltag relevantesten Themenpunkte ein.