Entsorgungsmanagement Verantwortung, Qualität und Kontrolle
Ein modernes Abfallmanagementsystem umfasst weit mehr als nur die Entsorgung von Abfällen. Es ist ein integraler Bestandteil der betrieblichen Umweltverantwortung und erfordert klare Zuständigkeiten, transparente Prozesse und regelmäßige Überprüfungen.
INHALT:
Planung und Beauftragung
Im Zentrum des Entsorgungsmanagement steht der Abfallbeauftragte, der gemäß § 59 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) in bestimmten Betrieben verpflichtend zu bestellen ist. Seine Aufgaben reichen von der Überwachung der Abfallströme über die Beratung der Geschäftsführung bis hin zur Schulung von Mitarbeitenden. Ziel ist es, die Abfallvermeidung zu fördern und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Abfälle richtig beproben
Ein zentraler Bestandteil der Abfallcharakterisierung ist die Probenentnahme nach LAGA PN 98. Diese Richtlinie legt fest, wie feste und stichfeste Abfälle sachgerecht beprobt werden müssen, um eine repräsentative Analyse zu ermöglichen. Die LAGA PN 98 ist insbesondere bei der Verwertung mineralischer Abfälle und im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung sowie der Deponieverordnung verbindlich anzuwenden. Sie stellt sicher, dass die entnommenen Proben die tatsächliche Beschaffenheit des Abfalls widerspiegeln – eine Grundvoraussetzung für eine rechtssichere Einstufung, eventuelle Wiederverwendung oder Entsorgung.

Welcher Entsorger ist der Richtige?
Ergänzend dazu ist die Auditierung von Entsorgungsunternehmen ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Durch interne oder externe Audits wird überprüft, ob Entsorgungsdienstleister gesetzliche Anforderungen erfüllen, ihre Prozesse dokumentieren und umweltgerechte Entsorgungswege nachweisen können. Solche Audits stärken nicht nur das Vertrauen in die Entsorgungswirtschaft, sondern helfen auch den abfallerzeugenden Betrieben, ihre Verantwortung entlang der gesamten Entsorgungskette wahrzunehmen