ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Anfragen und Bestellungen unserer Angebote und Dienstleistungen
§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ÖKO-LUBE® Deutschland GmbH und Unternehmern, die unsere Dienstleistungen und Waren erwerben, bzw. die Absicht dazu erklären. Dafür bieten die Seiten und Unterseiten der Domain https://tankundlager.net Bestell-, Konfigurations- und Kontaktformulare. Alle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§2 Vertragsschluss
Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren und Dienstleistungen zu kaufen. Nach Eingabe Ihrer Daten und dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per E-Mail abgeben. Die unverzüglich per E-Mail bzw. im Browser erfolgende Zugangs-, bzw. Übermittlungsbestätigung Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 5 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Die E-Mail enthält die Bestätigung in Form eines digitalen Belegs als pdf-Datei. Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.
Anfragen über unsere dafür verfügbaren Formulare stellen kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es ergeben sich für beide Seiten daraus keinerlei Verpflichtungen. Wir sind dagegen berechtigt Ihnen innerhalb von 5 Werktagen ein Angebot zu unterbreiten. Erst durch Ihre Annahme kommt ein Kaufvertrag zu Stande. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage abzuweisen, bzw. nicht weiter zu verarbeiten.
§3 Kundeninformationen
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten wie Rechnungs- und etwaige Lieferanschriften, ferner Kontaktdaten wie E-Mailadressen und ggf. Telefonnummern. Darüber hinaus gehende Daten, die nicht dem Verwendungszweck dienen, werden von uns nicht erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung, bzw. Absenden eines Kontaktformulars jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden. Nach Erhalt eines Angebots und/oder Auftragsbestätigung von uns, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit fehlerhafte Daten zu korrigieren.
§4 Eigentumsvorbehalt; Zurückbehaltungsrecht
(1) Bei Unternehmern in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig.
§5 Gewährleistungsansprüche und deren Verjährung
Für unsere Waren bestehen Mängelhaftungsrechte. Bei Neuwaren beträgt die Frist 12 Monate nach Gefahrenübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer eventuell eingeräumten Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung ganz ausgeschlossen. Warenlieferungen müssen umgehend nach Anlieferung auf Mängel evaluiert werden. Erkannte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden. Dafür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung. Sie können uns aber auch per E-Mail kontaktieren. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
§6 Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen, bzw. der für die Bestellung verantwortlichen Person die Sache am von Ihnen angegebenen Lieferort zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Im Falle einer Haftung ist diese auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§7 Lieferbedingungen, Kosten und Gefahrenübergang
Die grundsätzliche Lieferbedingung lautet EXW (Ex Works / Ab Werk) nach Incoterms® 2020. Einzelvertragliche Änderungen sind möglich.
Wir versenden Pakete bis 31,5 kg mit DHL. Die Abrechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen von DHL.
Stückgüter versenden wir per Spedition. Die Abrechnung erfolgt nach tagesaktuellen Preisen.
§8 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prüf- und Inspektionsstelle
- Service in mehreren Schritten
- Kontaktaufnahme: Teilen Sie uns den Standort der Tankanlage und/oder weiterer Prüflinge und eine/n Ansprechpartner/in mit.
- In der Regel können wir innerhalb von 2-3 Wochen nach Beauftragung im Rahmen unserer Tourenplanung einen Termin vorschlagen. Wir behalten uns eine Überschreitung dieser Terminschiene vor.
- Express-Termin: Bei hoher Dringlichkeit erfolgt die Durchführung der Inspektion oder Prüfung auf Wunsch des Kunden innerhalb von max. 48 Stunden. In diesen Sonderfällen berechnen wir einen vergünstigten Grundpreis der Inspektion oder Prüfung, zzgl. der tatsächlich gefahrenen und auf volle Kilometer gerundeten An- und Abfahrt zzgl. der tatsächlich benötigten Fahrzeit.
- Termine werden zunächst den genannten Ansprechpartnern telefonisch und per Kurznachricht (Messenger-Dienste) mitgeteilt und zeitnah Ihnen und/oder den Bestellenden per E-Mail bestätigt.
- Unsere Inspektoren kommen zum genannten Standort.
- Ausschließlich die Inspektoren vor Ort entscheiden anhand der rechtlichen Vorgaben der deutschen Zulassungsbehörde, welche Inspektion und Prüfung durchgeführt werden muss.
- Muss der Inspektor vor Ort die wiederkehrende Inspektion und Prüfung abbrechen bzw. aus sicherheitstechnischen Gründen (siehe Abschnitt 4) nicht beginnen können, so wird er diese an einem anderen und sicheren Prüfort ausführen bzw. abschließen. Die Wahl eines sicheren und rechtskonformen Verwahrplatzes obliegt dem ausführenden Inspektor bzw. der zuständigen Kontrollbehörde. Die aus derartigen Sonderfällen entstehenden Mehraufwendungen werden dem Auftraggeber gemäß Abschnitt 5 in Rechnung gestellt.
- Durchführung und Dokumentation
- Prüfbescheinigungen:
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfbescheinigungen beinhalten umfangreiche Foto-Dokumentationen und werden mit digitaler Signatur des Inspektors als unveränderliche pdf-Datei gespeichert.
- Daher versenden wir diese wegen Ihres Umfangs vornehmlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Nur in Ausnahmefällen werden Sie auf dem Postweg verschickt, hierfür berechnen wir einen Aufpreis von 5,- EUR netto.
- Zusätzliche Abschriften werden dem Kunden nur gegen eine Gebühr von 29,95 EUR netto zur Verfügung gestellt.
- Arbeitsnachweise und Abnahme der Leistung, bzw. des Werkes
- Unsere Inspektoren füllen elektronische Kundendienst-Berichte am Einsatzort aus.
- Diese werden dem Ansprechpartner oder berechtigten Personen zur Abnahme und Unterschrift vorgelegt.
- Mit der Unterschrift gilt die Leistung als genehmigt, bzw. das Werk als abgenommen.
- Durchzuführende Reparatur- und Wartungsarbeiten erfolgen stets in Absprache mit dem Kunden. Optimalerweise bereits im Vorfeld des geplanten Termins, wenn Bedarfe zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt sind.
- Daraus entstehende Arbeitszeiten werden je angefangene Viertelstunde, Ersatzteile nach Bedarf, bzw. Einsatz abgerechnet.
- Sollte am Einsatzort keine berechtigte Person vor Ort sein, oder aus anderen Gründen der Kundendienst-Bericht nicht unterschrieben werden, so gilt er als genehmigt, bzw. das Werk als abgenommen.
- Spätestens mit Erreichen des Datums des Zahlungszieles der nach Abschnitt 3 erfolgten Rechnungslegung gilt die Leistung bzw. das Werk als endgültig abgenommen.
- Prüfbescheinigungen:
- Abrechnung
- Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage des ausgefüllten und genehmigten Kundendienst-Berichtes und anhand der Prüfbescheinigungen.
- Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.) als pdf-Datei im ZUGFeRD-Format. Rechnungsbegründende Dokumente (z. B. der Kundendienst-Bericht) werden als separate pdf-Dateien in derselben E-Mail verschickt.
- Zahlungsbedingungen
- Grundsätzlich immer innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
- Abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese vorher abgesprochen worden sind, z. B. durch ein von uns unterbreitetes Angebot und dessen Annahme.
- Gesonderte mündliche oder schriftliche Vertragsvereinbarungen können ebenfalls zu Abweichungen führen.
- Vorstellung der Gefahrgutverpackungen
- An allen am Einsatzort vom Auftraggeber vorgestellten Behältern, bzw. Prüflingen werden die Inspektionen oder Prüfungen durchgeführt.
- Laut den gesetzlichen Vorgaben müssen der/die Gefahrgutverpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) restentleert und sauber, bzw. gereinigt der Inspektion vorgestellt werden.
- Gefahrgutverpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) sowie die sogenannten mobilen Tankanlage(n), welche auf oder in Verkehrsträgern und Beförderungseinheiten (Fahrzeuge, Anhänger, Container, Güterwagen/-waggon, Schiffe) stehen, müssen zwingend abgeladen und auf einen geeigneten Abstellplatz gemäß Punkt 4.4 verbracht werden. Die Prüfungen und Inspektionen sowie die Wartung/Reparatur auf Fahrzeugen, Anhängern, Waggons etc. ist aus arbeitsschutzrechtlichen Belangen sowie der Sicherheit unserer Mitarbeitenden ausgeschlossen. Sollten der Auftraggeber oder von ihm beauftragte und bestimmte Personen ein Abladen und Umstellen der Behälter verweigern, so wird die Prüfung bzw. Inspektion sowie etwaige Wartungen/Reparaturen abgebrochen und Aufwendungen für An- und Abfahrt sowie der zeitliche Aufwand für den Inspektor/Prüfer/Servicetechniker gemäß Punkt 5 in Rechnung gestellt.
- Der Platz um den/die Behälter muss sauber und frei zugänglich sein (mindestens 1 Meter Abstand), insbesondere das Typenschild muss problemlos einseh- und erreichbar sein.
- Andere Prüflinge wie z. B. Anschlagmittel, Leitern, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vom Auftraggeber derart bereitgestellt werden, dass die Aufnahme der Prüftätigkeiten unmittelbar und gefahrlos möglich ist.
- Ausreichende und sichere Park- und Arbeitsfläche für unsere Spezial-Servicefahrzeuge in unmittelbarer Nähe des zu inspizierenden Behälters muss sichergestellt werden. Die Aufnahme der Arbeit in unmittelbarer Nähe zu frequentierten Verkehrsflächen (sowohl öffentlich als auch in Baustellenbereichen) wird aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.
- In absoluten Ausnahmefällen (wenn bspw. aufgrund der Einrichtung der Baustelle keine andere Lösung möglich ist) könnte die Prüftätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem aufgenommen werden. Unsere Inspektoren werden dazu den Sicherheitsbereich großräumig absperren. Dazu werden geeignete und zulässige Mittel (z. B. selbststehende Warnzeichen und Blitzleuchten) verwendet. Der zusätzliche Aufwand wird gemäß Punkt 5 in Rechnung gestellt.
- Die/der Behälter müssen/muss frostfrei gelagert sein. Anderenfalls kann die sichere und zerstörungsfreie Dichtheitsprüfung gemäß 6.5.4.4.2 ADR nicht ausgeführt und garantiert werden.
- Für die erforderliche Dichtheitsprüfung wird ein 230 V Stromanschluss (mit nachweisbar aktuell gültigen Prüfung gemäß DGUV-Vorschrift 3) benötigt. Sollte vor Ort keiner zur Verfügung stehen, können wir per Notstromaggregat den nötigen Strom erzeugen. Die daraus entstehenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Mobile Tankanlagen für Ottokraftstoffe oder Kerosin müssen vor der Inspektion gereinigt und entgast werden. Die Reinigungs- und Entgasungsbescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein! Alternativ kann die Dichtheitsprüfung mit Hilfe eines inertisierten Gases durchgeführt werden. Die daraus entstehenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Änderungen und Wartezeiten
- Änderungen und/oder Verschiebungen müssen uns unverzüglich angezeigt werden. Bis zur Mitteilung entstandene Aufwendungen werden in Rechnung gestellt.
- Bereits erfolgte Fahrten zum, bzw. vom genannten Standort werden auf volle Kilometer gerundet abgerechnet.
- Ebenso entstandene Fahrten, die sich aus Verschiebungen und/oder Standort-Änderungen ergeben haben.
- Etwaige Kosten für die Stornierung und/oder Umbuchung einer Hotelübernachtung werden in entstandener Höhe abgerechnet.
- Grundsätzlich berechnen wir unabhängig vom Zeitpunkt der Absage eine Aufwandspauschale in Höhe des Preises der beauftragten Prüf- und Wartungsdienstleistungen (je 1x pro avisierter Gefahrgutverpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC), stationärer Anlagen, geeigneten Verpackungen und weiterer Prüfobjekte, bzw. Arbeitsmittel).
- Unnötige Wartezeiten durch fehlende Voraussetzungen (wie weiter oben beschrieben) werden im Kundendienst-Bericht vermerkt und in Rechnung gestellt (je angefangene Viertelstunde).
- Einlass- und Sicherheitskontrollen werden ebenfalls in Rechnung gestellt (je angefangene Viertelstunde).
- Sowohl für Punkt 5.2. und 5.3. gilt ein gesonderter Stundensatz angelehnt an § 642 BGB, der sich aus den Kosten für Fahrzeug und Mitarbeiter zusammensetzt.
- Ein Umsetzen des Spezial-Servicefahrzeuges während der gesamten Inspektions- und Prüftätigkeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber dennoch auf ein Umsetzen des Fahrzeuges bestehen, führt dies zum Abbruch der Inspektions- und Prüftätigkeiten gemäß Abschnitt 1.7.
- Änderungen und/oder Verschiebungen müssen uns unverzüglich angezeigt werden. Bis zur Mitteilung entstandene Aufwendungen werden in Rechnung gestellt.
- Fahrzeugschäden
- Wenn unsere Spezial-Servicefahrzeuge am Standort beschädigt werden und ein Verschulden des Auftraggebers, bzw. dessen Personal vorliegt, werden anfallende Reparatur- und Abschlepp- sowie Verbringungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Daraus resultierende Ausfall- und Stillstandszeiten werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Grundlage ist der Stundensatz aus Punkt 5.4.
§9 Zahlungsarten und Fristen
Kauf auf Rechnung: Sie erhalten eine ordentliche Rechnung nach Lieferung, bzw. Übergabe der Ware an einen unserer Frachtführer. Wir versenden diese digital per E-Mail im ZUGFeRD-Format. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Einzelvertragliche Änderungen sind möglich.
§10 Kaufmännischer Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
Rhumspringe, den 12. November 2025 – Laufend aktualisiert – Änderungen vorbehalten
Rev. 1.40 Stand 12.11.2025