Gefahrgut ADR Konforme Beförderung
Täglich werden große Mengen Gefahrgut über unsere Straßen befördert. Die Sicherheit hat dabei absolut Priorität. Ein Austreten der Stoffe muss zwingend verhindert werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Regeln und Vorgaben, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. Das bekannteste unter Ihnen ist das ADR.
ADR- jeder der mit Gefahrgut arbeitet hat diesen Begriff schon einmal gehört. Doch was steckt eigentlich dahinter? Wie stelle ich sicher das meine Gefahrgutlogistik den rechtlichen Vorgaben entspricht? Die Antwort auf diese Fragen ist nicht leicht zu finden. Die Regelwerke rund um Gefahrgut sind zahlreich und für Fachfremde teils schwer zu verstehen. Um Ihnen den Start in das Thema zu vereinfachen, gehen wir auf in diesem Artikel genauer darauf ein, wobei es sich um Gefahrgut genau handelt und welche Regeln zu beachten sind.
Inhalt dieses Artikels:
Was ist Gefahrgut:
Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, von denen im Zuge der Beförderung Gefahren für Umwelt und Personen ausgehen können (§ 2 Absatz 1 GGBefG).
Das Gefahrenpotential dieser Stoffe geht dabei von ihrer Natur, ihrer physischen Eigenschaften, ihrer chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes aus. Gemäß dieser Eigenschaften werden gefährliche Güter in 9 verschiedene Klassen eingeteilt. Jedem Gefahrgut ist eine UN-Nummer zugewiesen. Für Dieselkraftstoff ist dies beispielsweise die UN1202.
Kennzeichnung von Gefahrgut:
Gefahrgut wird in neun verschiedene Klassen und Unterklassen eingeordnet. Für jede Klasse, gibt es eine eigene spezifische Kennzeichnung. Die Kennzeichnung wird in Form eines Gefahrzettels umgesetzt. Diese beinhalten die Klassennummer und ein entsprechendes Symbol. Manchmal ist ein ergänzendes Signalwort auf dem Gefahrenzettel angegeben.
Beförderungseinheiten wie z.B. LKW´s mit Tankanhänger müssen mit einer orangen Warntfafel versehen werden. Auf der Warntafel ist die obige Nummer zur Kennzeichnung der von dem Stoff ausgehende Gefahr. Die untere Nummer ist die UN Nummer des Gefahrguts. Die Vorschiften für den Versand von gefährlichen Gütern und der entsprechenden Kennzeichnung ist im Kapitel 5 des ADR geregelt.
Unterschied Gefahrstoff und Gefahrgut
Gefahrstoffe: Stoffe oder Gemische von denen während der Verwendung oder Lagerung eine Gefahr für Menschen und/oder die Umwelt ausgeht. Die Gefahren sind dabei vielfältig und erstrecken sich von gesundheitsschädlich bis explosionsgefährlich. Gefahrstofflager und die Arbeit mit diesen unterliegen strengen Regeln.
Gefahrgüter: Stoffe von denen während der Beförderung oder unsachgemäßer Handhabung Gefahren ausgehen. Um diese Gefahren einzudämmen gibt es Gesetze, die die Beförderung von gefährlichen Gütern regeln. Externe Gefahrgutbeauftragte unterstützen und beraten Unternehmen bei der Bewältigung dieser Vorgaben.
Gefahrgutbeauftragte
Unternehmerpflichten
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind vielfältig und in verschiedenen Regelwerken festgehalten. Ein Unternehmen ist verpflichtet diesen Regeln nachzukommen und muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Rechtskonformität seiner Tätigkeiten einzuhalten.
Zu den Pflichten eines Betriebes zählen auch die entsprechenden Gefahrgut-Unterweisungen der an der Beförderung beteiligten Mitarbeitenden, sowie die Inspektionen- und Prüfungen der Verpackungen, die für die Beförderung der Gefährlichen Güter verwendet werden.
Die Erfüllung aller Pflichten ist für ein Unternehmen ohne eine erfahrene und professionelle Fachkraft schwer realisierbar. Die unsachgemäße Handhabung mit Gefahrgut kann zu schwerwiegenden Folgen für Gesundheit und Umwelt führen. Zudem ziehen Verstöße hohe Strafen mit sich.
Die Einbestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in fast allen Fällen unumgänglich. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist dafür das vorgebende Maß.
Gefahrgut einfach und sicher
Um Ihren Betrieb– und dessen Abläufe sicher zu gestalten, beraten und betreuen wir Ihre Gefahrgutlogistik vollumfänglich. Unser Serviceumfang beinhaltet dabei die Erfassung des aktuellen Lagerungs– und Beförderungsstandards bei Ihnen vor Ort, sowie entsprechende Schulungen Ihrer Mitarbeiter. Im weiteren Verlauf werden die festgestellten Problembereiche erläutert und Lösungswege vorgeschlagen.
Entsprechend unserer hohen Arbeitsstandards arbeiten unsere Gefahrgutbeauftragten in nahezu allen Arbeitsvorgängen in Eigeninitiative, wodurch ein Großteil der Arbeit völlig selbstständig erfolgt. Der Arbeitsprozess wird stets in Berichten dokumentiert und mit Fotos festgehalten. Am Ende des Jahres wird zudem ein umfangreicher Jahresbericht des aktuellen Stands angefertigt.
Unsere Gefahrgutbeauftragten können durch ihre langjährige Erfahrung Ihr Unternehmen bei der Handhabung mit Gefahrgut beraten und unterstützen. Ausführlich dokumentiert und mit viel Eigeninitiative bringen wir Ihre Gefahrgutlogistik sicher auf die Straße!