Gefahrstoffe im Betrieb Was Unternehmen wissen sollten
Gefahrstoffe begegnen uns in vielen Prozessen – vom Reinigungsmittel bis zum Kraftstoff. Für Unternehmen ist der sichere und gesetzeskonforme Umgang mit diesen Stoffen nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Arbeits- und Umweltschutz.
INHALT:
Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die durch ihre chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch oder Umwelt darstellen können. Dazu zählen unter anderem:

Warum ist der richtige Umgang so wichtig?
Ein unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen kann schwerwiegende Folgen haben – von Gesundheitsschäden bei Mitarbeitenden bis hin zu Umweltrisiken und rechtlichen Konsequenzen. Deshalb gelten in Deutschland und der EU klare Vorschriften, z. B. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung.
Was Unternehmen beachten sollten?
Kennzeichnung & Lagerung:
Gefahrstoffe müssen korrekt gekennzeichnet und sicher gelagert werden – gemäß GHS-Symbolen und Sicherheitsdatenblättern.
Schulung der Mitarbeitenden:
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, muss regelmäßig unterwiesen werden
Betriebsanweisungen:
Für jeden Gefahrstoff müssen schriftliche Betriebsanweisungen vorliegen, die den sicheren Umgang, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall klar regeln.
Schutzmaßnahmen:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Absaugungen oder sichere Behälter sind Pflicht.
Dokumentation & Kontrolle:
Ein Gefahrstoffverzeichnis und regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Gefahrstoffe richtig lagern – Anforderungen nach TRGS 510
Die sachgerechte Lagerung von Gefahrstoffen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern – also z. B. Fässern, Kanistern oder Druckgasflaschen.

Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt strengen Vorschriften, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Gefahrstoffe dürfen ausschließlich in dafür vorgesehenen Bereichen gelagert werden – keinesfalls in Fluchtwegen, Pausenräumen oder engen Höfen. Am Arbeitsplatz dürfen nur so viele Gefahrstoffe bereitgehalten werden, wie für den unmittelbaren Fortgang der Tätigkeit notwendig sind, etwa der Tagesbedarf.
Bei der Zusammenlagerung ist besondere Vorsicht geboten: Stoffe mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gemeinsam gelagert werden. Jeder Lagerbereich muss klar gekennzeichnet sein, und sowohl Sicherheitsdatenblätter als auch ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis müssen jederzeit verfügbar sein.
Für entzündliche Stoffe gelten besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz, geeignete Löschmittel und die Einteilung in Brandabschnitte. Der Zugang zu Gefahrstofflagern ist ausschließlich unterwiesenen und befugten Personen gestattet. Zudem müssen Lagerräume ausreichend belüftet sein, wobei für bestimmte Stoffe auch Temperaturgrenzen einzuhalten sind.
Zur Sicherheitsausstattung gehören Notduschen, Augenspülstationen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie Erste-Hilfe-Material, die jederzeit zugänglich sein müssen. Schließlich ist eine regelmäßige Kontrolle der Lagerbereiche unerlässlich – insbesondere im Hinblick auf Undichtigkeiten, Ordnung und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS – Klarheit schafft Sicherheit
Die Gefahrstoffkennzeichnung erfolgt nach dem weltweit einheitlichen GHS-System (Globally Harmonized System). Jede Verpackung muss mit klaren Symbolen, Signalwörtern und Gefahrenhinweisen versehen sein. Dazu gehören:
Eine korrekte Kennzeichnung schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben – und ein Zeichen für professionelles Gefahrstoffmanagement.

Unser Tipp: Sicherheit beginnt mit Wissen
Als Unternehmen profitieren Sie von einem strukturierten Gefahrstoffmanagement – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch im Sinne von Effizienz, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterschutz.