Täglich werden große Mengen Gefahrgut über unsere Straßen befördert. Die Sicherheit hat dabei absolut Priorität. Ein Austreten der Stoffe muss zwingennd verhindert werden, denn die Güter stellen unverpackt eine unmittelbare Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Aus diesem Grund werden gefährliche Güter in Gefahrgutverpackungen befördert. Damit die Beförderung sicher ablaufen kann, müssen alle Personen die unmittelbar an der Beförderung beteiligt sind unterwiesen werden. Die vielen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrgut sind für „Fachfremde“ oftmals schwer zu verstehen und noch schwerer korrekt umszusetzen. Daher ist ein Gefahrgutbeauftragter für Unternehmen rechtlich vorgesehen, um eine korrekte Ausführung aller Arbeitsvorgänge rundum Gefahrgut sicherzustellen. Auf den folgenden Seiten gehen wir näher auf das Thema Gefahrgut ein und erklären was es zu beachten gibt.
Was ist Gefahrgut:
Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, von denen im Zuge der Beförderung Gefahren für Umwelt und Personen ausgehen können (§ 2 Absatz 1 GGBefG).
Das GGBefG legt Regeln und Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgütern fest. Das Gesetz bezieht sich dabei auf die Beförderung mittels Eisen- und Magnetschwebebahn, sowie mittels Straßen, Wasser- und Luftverkehr.
Ebenso umfasst es das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung von Gefahrgut.
Auszug aus dem Gefahrgutbeförderrungsgesetz:
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Unterschied Gefahrstoff und Gefahrgut
Unternehmerpflichten:
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind vielfältig und in verschiedenen Regelwerken festgehalten. Ein Unternehmen ist verpflichtet diesen Regeln nachzukommen und muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Rechtskonformität seiner Tätigkeiten einzuhalten.
Zu den Pflichten eines Betriebes zählen auch die entsprechenden Gefahrgut-Unterweisungen der an der Beförderung beteiligten Mitarbeitenden, sowie die Inspektionen- und Prüfungen der Verpackungen, die für die Beförderung der Gefährlichen Güter verwendet werden.
Die Erfüllung aller Pflichten ist für ein Unternehmen ohne eine erfahrene und professionelle Fachkraft schwer realisierbar. Die unsachgemäße Handhabung mit Gefahrgut kann zu schwerwiegenden Folgen für Gesundheit und Umwelt führen. Zudem ziehen Verstöße hohe Strafen mit sich.
Die Einbestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in fast allen Fällen unumgänglich. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist dafür das vorgebende Maß.
Gefahrgutbeauftragte – Fachwissen für Ihr Unternehmen
Um Ihren Betrieb– und dessen Abläufe sicher zu gestalten, beraten und betreuen wir Ihre Gefahrgutlogistik vollumfänglich. Unser Serviceumfang beinhaltet dabei die Erfassung des aktuellen Lagerungs– und Beförderungsstandards bei Ihnen vor Ort, sowie entsprechende Schulungen Ihrer Mitarbeiter.
Im weiteren Verlauf werden die festgestellten Problembereiche erläutert und Lösungswege vor-geschlagen.
Entsprechend unserer hohen Arbeitsstandards arbeiten unsere Gefahrgutbeauftragten in nahezu allen Arbeitsvorgängen in Eigeninitiative, wodurch ein Großteil der Arbeit völlig selbstständig erfolgt.
Der Arbeitsprozess wird stets in Berichten dokumentiert und mit Fotos festgehalten. Am Ende des Jahres wird zudem ein umfangreicher Jahresbericht des aktuellen Stands angefertigt.
Gefahrgutbeauftragte
Unsere Gefahrgutbeauftragten können durch ihre langjährige Erfahrung Ihr Unternehmen bei der Handhabung mit Gefahrgut beraten und unterstützen. Ausführlich dokumentiert und mit viel Eigeninitiative bringen wir Ihre Gefahrgutlogistik sicher auf die Straße.