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Gefahrgut ADR Konforme Beförderung

Täglich werden große Mengen Gefahrgut über unsere Straßen befördert. Die Sicherheit hat dabei absolut Priorität.  Ein Austreten der Stoffe muss zwingend verhindert werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Regeln und Vorgaben, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. Das bekannteste unter Ihnen ist das ADR. ADR- jeder der mit Gefahrgut arbeitet hat diesen Begriff schon einmal gehört. Doch was steckt eigentlich dahinter? Wie stelle ich sicher das meine Gefahrgutlogistik den rechtlichen Vorgaben entspricht? Die Antwort auf diese Fragen ist nicht leicht zu finden. Die Regelwerke rund um Gefahrgut sind zahlreich und für Fachfremde teils schwer zu verstehen. Um Ihnen den Start in das Thema zu vereinfachen, gehen wir auf in diesem Artikel genauer darauf ein, wobei es sich um Gefahrgut genau handelt und welche Regeln zu beachten sind.

Inhalt dieses Artikels:

Was ist Gefahrgut:

Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, von denen im Zuge der Beförderung Gefahren für Umwelt und Personen ausgehen können (§ 2 Absatz 1 GGBefG). Das Gefahrenpotential dieser Stoffe geht dabei von ihrer Natur, ihrer physischen Eigenschaften, ihrer chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes aus. Gemäß dieser Eigenschaften werden gefährliche Güter in 9 verschiedene Klassen eingeteilt. Jedem Gefahrgut ist eine UN-Nummer zugewiesen. Für Dieselkraftstoff ist dies beispielsweise die UN1202.

Kennzeichnung von Gefahrgut:

Gefahrgut wird in neun verschiedene Klassen und Unterklassen eingeordnet. Für jede Klasse,  gibt es eine eigene spezifische Kennzeichnung. Die Kennzeichnung wird in Form eines Gefahrzettels umgesetzt. Diese beinhalten die Klassennummer und ein entsprechendes Symbol. Manchmal ist ein ergänzendes Signalwort auf dem Gefahrenzettel angegeben.

Beförderungseinheiten wie z.B. LKW´s mit Tankanhänger müssen mit einer orangen Warntfafel versehen werden. Auf der Warntafel ist die obige Nummer zur Kennzeichnung der von dem Stoff ausgehende Gefahr. Die untere Nummer ist die UN Nummer des Gefahrguts. Die Vorschiften für den Versand von gefährlichen Gütern und der entsprechenden Kennzeichnung ist im Kapitel 5 des ADR geregelt.

gefahrgut-piktogramme

Gefahrgut einfach und sicher

Um Ihren Betrieb– und dessen Abläufe sicher zu gestalten, beraten und betreuen wir Ihre Gefahrgutlogistik vollumfänglich. Unser Serviceumfang beinhaltet dabei die Erfassung des aktuellen Lagerungs– und Beförderungsstandards bei Ihnen vor Ort, sowie entsprechende Schulungen Ihrer Mitarbeiter. Im weiteren Verlauf werden die festgestellten Problembereiche erläutert und Lösungswege vorgeschlagen.  Entsprechend unserer hohen Arbeitsstandards arbeiten unsere Gefahrgutbeauftragten in nahezu allen Arbeitsvorgängen in Eigeninitiative, wodurch ein Großteil der Arbeit völlig selbstständig erfolgt. Der Arbeitsprozess wird stets in Berichten dokumentiert und mit Fotos festgehalten. Am Ende des Jahres wird zudem ein umfangreicher Jahresbericht des aktuellen Stands angefertigt.

Unsere Gefahrgutbeauftragten können durch ihre langjährige Erfahrung Ihr Unternehmen bei der Handhabung mit Gefahrgut beraten und unterstützen. Ausführlich dokumentiert und mit viel Eigeninitiative bringen wir Ihre Gefahrgutlogistik sicher auf die Straße!