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Mitarbeiterunterweisung nach 1.3 ADR Gefahrgut-Unterweisung

Unsere hauseigene Akademie bietet die für die Beförderung von gefährlichen Gütern vorgeschriebene Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR an.

Die Beförderung von Gefahrgut, wie zum Beispiel Dieselkraftstoff, ist mit einer Reihe von wichtigen Pflichten und Vorgaben verbunden. Das ADR schreibt Regeln und Vorgehensweisen zur Handhabung mit gefährlichen Gütern während des Beförderungsvorganges vor.

Jedes Unternehmen, das Gefahrgutbeförderungen durchführt oder in diese involviert ist, muss alle beteiligten Mitarbeiter/innen nach dem Kapitel 1.3 ADR unterweisen. Dabei ist es unerheblich, ob man innerhalb von Freistellungen wie der „1000-Punkte Regel“ oder der „Handwerkerregel nach 1.1.3.1 c ADR agiert. Diese Freistellungen entbinden nicht von der Pflicht der Unterweisung nach Kapitel 1.3. Dieses regelt und legt die einzelnen Pflichten fest.

Unterwiesen werden müssen alle Personen, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind!

Umfang der Unterweisung

Eine Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR dauert bei einer Erstunterweisung durchschnittlich sechs bis sieben Zeitstunden und kann u.U. bis zu eineinhalb Tage dauern.

Sie beinhaltet die betreffenden Verordnungen und Gesetze, die beteiligten Personen und deren Pflichten, sowie die Fahrzeuge der Beförderungseinheit und deren Ausstattung. Weitergehend wird die entsprechende Ladungssicherung gemäß DIN EN 12 195-1 geschult und die Thematik der geforderten Ausrüstungsgegenstände behandelt. Begleitet wird die Unterweisung durch praktische Beispiele und Anschauungsmaterialien.

Die Schulung nach Kapitel 1.3 ADR führen wir auf Wunsch bei Ihnen vor Ort durch. Alternativ bieten wir die Schulung auch bei uns im Haus an.

Gefahrgutverpackungen in Form von Großpackmitteln

Gefahrgutverpackungen in Form von Großpackmitteln

Aufladen einer Gefahrgutverpackung

Aufladen einer Gefahrgutverpackung

Welche Schwerpunkte werden behandelt?

Den Absolventen der Schulung wird ein vollumfängliches „Wissenspaket“ vermittelt mit dem sie bestens auf die Gefahrgutbeförderung vorbereitet sind.  Mit praktischen Anwendungsübungen und Negativbeispielen wird das gelernte Wissen vertieft.  Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten gehen wir in unserer Schulung zusätzlich vertieft auf die im Arbeitsalltag relevantesten Themenpunkte ein. Die verstärkt behandelten Themen umfassen folgende Bereiche:

Beförderung zum direkten Verbrauch gemäß 1.1.3.1 c ADR - Handwerkerregelung
Beförderung unter „vereinfachten Bedingungen“ gemäß 1.1.3.6 ADR - 1.000 Punkte Regelung
Unterschiede zwischen den verschiedenen Gefahrgutverpackungen und deren Verwendung
Die Betankung von mobilen Tankanlagen nach geltenden Technischen Regeln