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Inspektionsstelle I Inspektion von Großpackmittel (IBC)

Unternehmen oder Vereine, die eine Zertifizierung und Akkreditierung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchlaufen haben, dürfen sich als anerkannte Inspektionsstelle für Großpackmittel (IBC) bezeichnen. Großpackmittel (IBC) und dabei insbesondere die spezialisierte Form der Mobilen Tankanlagen unterliegen Wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen, die die Eignung zur Beförderung von Gefahrgut anhand festgelegter Prüfpunkte feststellen. Diese Inspektionen dürfen lediglich von einigen wenigen Spezialisten, den sogenannten anerkannten Inspektionsstellen durchgeführt werden. Diese müssen sich in aufwendigen Verfahren von der Zulassungsbehörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung, kurz BAM, auditieren und zertifizieren lassen. Alle 3 Jahre wird der aktuelle Status durch die BAM überprüft, wobei die Inspektionsstelle bei zufriedenstellendem Ergebnis anerkannt bleibt.

Inhalt dieses Artikels:

Warum anerkannte Inspektionsstelle ?

Sowohl Umwelt-, als auch Gesundheitsschutz unterliegen in Deutschland strengen Vorschriften. Die Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, z. B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) zeigen diesen hohen Stellenwert.  Bereits im Bereich der Lagerung von gefährlichen Stoffen werden hohe Auflagen diktiert. Die Beförderung dieser Güter ist weitaus risikoreicher als die reine Lagerung.
 
Müssen gefährliche Güter (z. B. Säuren, Laugen oder Kraftstoffe) von einem Ort zum anderen gebracht werden, muss sichergestellt sein, dass nichts in die Umwelt gelangen kann und keine Personen zu Schaden kommen. Angefangen bei handelsüblichen Spraydosen bis hin zu 3000 Liter fassenden Tankanlagen gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Verpackungen. Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Inspektion ist neben umfangreichem Fachwissen auch Kenntnis über die vielfältigen Messmittel und Messmethoden.
 
Zudem müssen Inspektionsstellen immer über die neusten Richtlinien und Verordnungen informiert, sowie mit der großen Auswahl an Großpackmitteln der unterschiedlichen Händler vertraut sein. Aus diesen Gründen darf nur eine Inspektionsstelle diese Tätigkeiten vornehmen. Zudem muss eine Inspektionsstelle alle 3 Jahre ihre Sachkunde beweisen und sich von der BAM neu zertifizieren lassen. Um die Gefahren zu minimieren, sind spezielle Gefahrgutverpackungen für eine Vielzahl von Stoffen vorgeschrieben.
 

Erfahrungswerte mit Großpackmitteln (IBC)

Unsere maßgeschneiderten Servicefahrzeuge verfügen über eine umfangreiche Ausrüstung und neueste Messtechnik. Alles Wichtige für Wartung, Reparatur und Prüfung von Großpackmitteln (IBC) ist auf unseren Fahrzeugen vorhanden. Wir können somit völlig autark bei Ihnen vor Ort reparieren und prüfen! Bei jeder Prüfung füllt der Inspektor einen umfangreichen und detaillierten Bericht aus, der zusätzlich mit Fotos alles Relevante dokumentiert.

Neben der Inspektionsstelle sind wir auch anerkannte Überwachungsstelle. Als solche überwachen wir Hersteller von Gefahrgutverpackungen auf baukonforme Herstellung.

Über mehr als 14 Jahre konnten wir Fachwissen sammeln und sind bestens vertraut mit allen Gefahrgutverpackungen. Unsere Inspektoren bilden wir in der hauseigenen Akademie aus und statten sie mit dem gesammelten Wissen der letzten 14 Jahre aus.

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