Prüfung von Auffangwannen nach AwSV Sichere Auffangbehälter für Gefahrstoffe
Auffangwannen sind zentraler Bestandteil für die Lagerung von Gefahrstoffen. Sie sollen austretende Stoffe auffangen, um Mitarbeitende und Umwelt zu schützen. Damit der Schutz gewährleistet bleibt, müssen Auffangwannen regelmäßig geprüft werden, denn Beschädigungen oder auch die falsche Wahl des Materials können die Sicherheit stark beeinträchtigen.
Um Ihnen die Prüfung von Auffangwannen näher zu bringen haben wir hier die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Inhalt dieses Artikels:
Was gibt es bei Auffangwannen zu beachten?
Schon vor der Anschaffung einer Auffangwanne ist es wichtig zu wissen, welcher Anforderungen die Auffangwanne entsprechen muss. Nicht jedes Material ist für jeden Gefahrstoff geeignet und das Auffangvolumen muss den Vorgaben der AwSV entsprechen. Zudem muss die Auffangwannen über ein Übereinstimmungskennzeichen verfügen.
Material
Auffangwannen sind im Regelfall aus Stahl, Edelstahl oder Kunststoff gefertigt. Stahlwannen werden meistens für brennbare und nicht ätzende Stoffe verwendet. Edelstahl wird ebenfalls für brennbare, aber auch für aggressive Gefahrstoffe verwendet. Kunststoff eignet sich nicht für brennbare Stoffe, allerdings sind sie für die meisten Säuren oder Laugen geeignet. Diese grobe Faustregel ist jedoch keine Garantie. Man sollte immer einen Blick in das Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes werfen. Dieses enthält oft Angaben über die Lagerung des Stoffes. Auch ein Blick in die Zulassung des Herstellers der Auffangwanne sollte getätigt werden, um die Kompatibilität des Stoffes und der Auffangwanne abzugleichen.
Übereinstimmungskennzeichen
Jede Auffangwanne muss über ein Übereinstimmungskennzeichen bzw. Zulassung verfügen. Das Übereinstimmungskennzeichen bei Auffangwannen aus Kunststoff wird über eine Zulassung realisiert. Die Zulassungsnummer (Z-xx.xx-xx) findet sich auf dem Typenschild der Auffangwanne und wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben.
Das Übereinstimmungskennzeichen bei Stahlwannen richtet sich nach der Stahlwannenrichtlinie (StawaR). Stahlwannen mit Ü-Kenneichen sind nach Vorgaben der StawaR gefertigt und müssen entsprechend verwendet werden. Die Stahlwannenrichtlinie gilt nur für Stahlwannen bis 1.000 Liter.
Auffangvolumen
Das benötigte Volumen einer Auffangwanne ist abhängig von der gelagerten Menge der Gefahrstoffe. Grundsätzlich muss eine Auffangwanne 10% der darauf gelagerten Gesamtmenge aufnehmen können. Mindestens jedoch das gesamte Volumen des auf der Wanne stehenden größten Gebindes.
Achtung! In Wasserschutzgebieten muss eine Auffangwanne 100% des Volumens aller Gebinde aufnehmen können, die auf der Auffangwanne stehen.
Ab einer Lagermenge größer als 100m³ müssen besondere Vorschriften aus der AwSV angewendet werden!
Prüfintervalle- und Vorschriften
Betreibende müssen regelmäßig eine Sichtkontrolle der Auffangvorrichtungen auf Mängel und auslaufende Stoffe durchführen. Ausgelaufene Stoffe müssen umgehend entfernt und fachgerecht entsorgt werden, defekte Wannen dürfen nicht weiter verwendet werden. Empfehlenswert ist diese Kontrolle mindestens einmal die Woche durchzuführen. Die beauftragten Personen müssen dafür entsprechend geschult und unterwiesen sein. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und aufbewahrt werden.
Alle 24 Monate müssen Auffangwannen, durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach AwSV, einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Dabei wird die Konformität festgestellt, auf Beschädigungen kontrolliert, die Zulassung abgeglichen und das Rückhaltevolumen errechnet. Ebenso wird die Beständigkeit des verwendeten Materials gegenüber den gelagerten Gefahrstoffen eingeschätzt. Wichtiger Teil der Überprüfung ist zudem die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen. Zu den festgestellten Mängeln wird eine Handlungsempfehlung abgegeben. Die Prüfung wird mit einem Prüfzertifikat sowie einer Prüfplakette dokumentiert.
Regelwerke zu Auffangvorrichtungen
Die Regelwerke, Gesetze und Verordnungen enthalten Vorgaben für den Betrieb und die Prüfung von Auffangwannen. Diese sind für alle Mitarbeitenden, sowie Prüfinstitutionen verpflichtend. Dabei spielt sowohl der Gewässer- als auch der Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Die AwSV, das WHG, die Gefahrstoffverordnung, und die TRGS 510, sowie die DGUV-Regeln sind maßgebend. Diese Regeln schreiben einige Pflichten vor. Darunter fällt auch die regelmäßige Kontrolle von Auffangwannen, sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für jeden einzelnen Gefahrstoff.
Die Auffangwannen müssen durch den Betreibenden regelmäßig auf offensichtliche Beschädigungen und ausgetretene Gefahrstoffe kontrolliert werden. Zusätzlich müssen Auffangwannen wiederkehrend durch einen Fachkundigen geprüft werden.
