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Fachbetrieb nach AwSV

AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV, dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen (§ 1, Absatz 1). Einfacher gesagt müssen solche Anlagen so gebaut, bzw. eingerichtet werden, dass keine gefährlichen Stoffe in den Boden und damit schlussendlich in Gewässer gelangen können. Dazu zählt neben baulichen Maßnahmen auch die Rechtskonformität verwendeter Anlagenteile, bspw. des Lagertanks.

Fachbetriebe nach § 62 AwSV

Für die Errichtung, Aufstellung, Reinigung, Auswahl geeigneter (Bau-)Teile und regelmäßige Wartung solcher Anlagen sind Fachbetriebe zuständig. Sie verfügen über umfangreiche Kenntnisse geltender Rechtsvorschriften, sowie die nötige Ausstattung derlei Arbeiten durchführen zu können. Sie verfügen zusätzlich über geeignete Prüf- und Messmittel, um die Funktionsprüfungen installierter Sicherheitsausstattung vornehmen zu können. Damit die Mitarbeitenden dieser Betriebe immer auf dem aktuellen Stand geltender Vorschriften sind, müssen sie regelmäßig unterwiesen, d. h. geschult werden. Erst dann kann eine Zertifizierung erfolgen. Das übernehmen Sachverständigenorganisationen (nach AwSV) wie z. B. der AGU-TSO e.V., und/oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften. Die Regelungen dazu finden Sie in § 62 AwSV. Die Zertifizierung wird auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet.

Prüfung von Überfüllungssicherungen

Prüfung von Überfüllungssicherungen

Prüfung von Leckanzeigen

Prüfung von Leckanzeigen

Prüfung von Leckwarngeräten

Prüfung von Leckwarngeräten

Prüfung von Auffangwannen

Prüfung von Auffangwannen

Wartung von Eigenverbrauchstankanlagen

Wartung von Eigenverbrauchstankanlagen

Technische Regeln zur Konkretisierung

Wo immer sich aus der AwSV weiterer Klärungsbedarf ergibt, kommen Technische Regeln ins Spiel. Diese konkretisieren bestimmte Passagen, bzw. gehen weitreichend ins Detail und zeigen auf, wie der Betreiber die Vorgaben einhalten kann, bzw. was er dafür tun muss. 
In diesem Zusammenhang sind die Regeln der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., kurz DWA; des Ausschusses für Gefahrstoffe, kurz AGS (ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) und des Ausschusses für Betriebssicherheit (der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin, kurz baua) zu nennen.

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Unsere Leistungen und Services

Unser Fachbetrieb hat sich darauf spezialisiert, regelmäßige Wartungsarbeiten an mobilen und stationären Tankanlagen durchzuführen. Dazu gehört z. B. der Wechsel des Abgabeschlauchs oder die Reparatur des Leckanzeigegerätes. Ein weiteres umfangreiches Tätigkeitsfeld sind die vorgeschriebenen Funktionsprüfungen verbauter Sicherheitsausstattung der Anlagen. Diese ergeben sich aus der AwSV, bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) und der Dokumentation der Hersteller. Ein Beispiel: Bei Überfüllsicherungen, wie Grenzwertgebern genügt es nicht, nur zu überprüfen, ob er elektrisch funktionsfähig ist. Denn es muss im Rahmen der Funktionsprüfung ebenfalls getestet werden, ob der Grenzwertgeber den Tankvorgang zuverlässig unterbricht, wenn der Tank voll ist.

Umfangreiche Dokumentation

Alle Ergebnisse aus Prüfungen, sowie durchgeführte Arbeiten an Anlagen, oder auch nur Anlagenteilen, müssen dokumentiert werden. Zuständigen Behörden müssen sie auf Anordnung vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen ein gewisses Mindestmaß an Prüfpunkten und -kriterien abbilden, und gemäß geltender Rechtsvorschriften aufgebaut sind. Beanstandungen und Prüfkriterien müssen nach-, bzw. beweisbar dargelegt werden. Es reicht also nicht, nur aufzuschreiben, dass der Grenzwertgeber funktioniert, bzw. „in Ordnung“ ist.