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Fachbetrieb nach AwSV Fachwissen für Ihre Anlagensicherheit

Fachbetriebe nach AwSV sind zuständig für die Errichtung und Aufstellung, regelmäßige Wartung und Reparatur von Anlagen.

Sie verfügen über umfangreiche Kenntnisse der Rechtsvorschriften und deren Umsetzung. Des weiteren verfügen Sie über die nötige Ausstattung, sowie die geeigneten Prüf- und Messmittel um die Prüfungen und Wartungstätigkeiten vornehmen zu können. Damit die Mitarbeitenden dieser Betriebe immer auf dem aktuellen Stand geltender Vorschriften bleiben, müssen sie regelmäßig unterwiesen werden. 

Eine Zertifizierung als Fachbetrieb kann nur durch eine Sachverständigenorganisationen nach AwSV erfolgen, wenn umfangreiche Vorgaben erfüllt werden. Die Regelungen dazu finden Sie in § 62 AwSV. Die Zertifizierung wird auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet.

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Lagertank AwSV

Lagertank AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV, dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen (§ 1, Absatz 1). Unternehmen können sich zum Fachbetrieb nach AwSV zertifizieren lassen.

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gemische, die eine negative Veränderung der Wasserbeschaffenheit herbeiführen können. Dazu zählen die in Kapitel 2 AwSV als wassergefährdend eingestuften und als wassergefährdend geltenden Stoffe. Diese werden in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt:

Wassergefährdungsklasse 1: Schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse 2: Deutlich wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse 3: Stark wassergefährdend

Technische Regeln als Erweiterung

Wo immer sich aus der AwSV weiterer Klärungsbedarf ergibt, werden Technische Regeln relevant. Diese konkretisieren bestimmte Passagen und zeigen auf, wie der Betreiber die Vorgaben einhalten kann, bzw. was er dafür tun muss. In diesem Zusammenhang sind die Regeln der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zu beachten.

Dokumentation der Tätigkeiten

Alle Ergebnisse aus Prüfungen, sowie durchgeführte Arbeiten an Anlagen, bzw. Anlagenteilen müssen dokumentiert werden. Zudem müssen sie zuständigen Behörden auf Anordnung vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen ein gewisses Mindestmaß an Prüfpunkten und -kriterien abbilden und gemäß geltender Rechtsvorschriften aufgebaut sind. Beanstandungen und Prüfkriterien müssen nachvollziehbar und nachweisbar dargelegt werden.

Unsere Leistungen und Services

Unser Fachbetrieb hat sich darauf spezialisiert, regelmäßige Wartungsarbeiten an mobilen und stationären Tankanlagen durchzuführen. Dazu gehört z. B. der Wechsel des Abgabeschlauchs oder die Reparatur des Leckanzeigegerätes. 

Ein weiteres umfangreiches Tätigkeitsfeld sind die vorgeschriebenen Funktionsprüfungen verbauter Sicherheitsausstattung der Anlagen. Diese ergeben sich aus der AwSV, bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) und der Dokumentation der Hersteller. Ein Beispiel: Bei Überfüllsicherungen, wie Grenzwertgebern genügt es nicht, nur zu überprüfen, ob er elektrisch funktionsfähig ist. Es muss im Rahmen der Funktionsprüfung ebenfalls getestet werden, ob der Grenzwertgeber den Tankvorgang zuverlässig unterbricht, wenn der Tank voll ist.

Alles für eine sichere Lagerung

Mobile Tankanlagen, Lagertanks und mehr

Wir Reparieren und Prüfen direkt bei Ihnen vor Ort.  Unsere Servicefahrzeuge sind für alle notwendigen Arbeiten ausgerüstet. Wir führen nicht nur die benötigten Messgeräte, sondern auch alle gängigen Ersatzteile und Werkzeug mit uns. So können wir erst reparieren und dann prüfen. Eine kostspielige Nachprüfung ist somit nicht zwingend notwendig.

Die Prüfung wird stets mit einem umfangreichen Prüfbericht und Fotos dokumentiert. 
Fachbetrieb nach AwSV
Prüfung von Überfüllungssicherungen

Prüfung von Überfüllungssicherungen

Prüfung von Leckanzeigen

Prüfung von Leckanzeigen

Prüfung von Leckwarngeräten

Prüfung von Leckwarngeräten

Prüfung von Auffangwannen

Prüfung von Auffangwannen

Wartung von Eigenverbrauchstankanlagen

Wartung von Eigenverbrauchstankanlagen