Gefahrgutbeauftragter Fachkompetenz für Ihre Gefahrgutlogistik
Der Gefahrgutbeauftragte ist in beratender Funktion für ein Unternehmen tätig. Speziell auf Gefahrgut geschult, ist er als Berater oder Unterweiser im Einsatz. Er gibt Hinweise auf Unterweisungspflichten, führt im Auftrag des Unternehmens die Unterweisung der an der Beförderung beteiligten Personen durch und überwacht alle Vorgänge, die mit der Durchführung der Beförderung von Gefahrgut zu tun haben. Er analysiert die zu treffenden Maßnahmen und zeigt dem Unternehmen Lösungsansätze und Konzepte auf. Die Ausführung, bzw. Umsetzung der Maßnahmen obliegt dann der beauftragten Person im Unternehmen.
Inhalt dieses Artikels:
Wann brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?
Die Frage, wann ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten einbestellen muss, ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung klar geregelt. Diese Vorschrift gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnengewässern und Seeschiffen umfasst. Zudem definiert es die Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten, sowie die Unternehmerpflichten. Nahezu jedes Unternehmen, das in die Beförderung mit gefährlichen Gütern involviert ist und dessen Tätigkeiten und Pflichten mehr als zwei Pflichtenträger umfasst, benötigt einen Gefahrgutbeauftragten.
(1) Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Werden mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgaben gegeneinander abzugrenzen und schriftlich festzulegen. Nimmt der Unternehmer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahr, ist eine Bestellung nicht erforderlich.
Auszug aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (Stand 03.2019):
Beratung und Hilfe
Unser All-in-One Paket umfasst dabei die Prüfungen im Rahmen der DGUV, die Inspektion, Wartung und Reparatur von Gefahrgutverpackungen, wie zum Beispiel Mobile Tankanlagen und die Prüfungen und Wartungen im Rahmen der AwSV. Dazu zählen unter anderem Auffangwannen, Lagertanks oder Sicherheitsausrüstung von Tankanlagen. Auch die Versorgung mit Gefahrgutverpackungen und Pumpentechnik ist Teil unserer Arbeit.
Die Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern, sowie die Bereitstellung einer Fachsicherheitskraft für Arbeit komplettiert unser Dienstleistungsportfolio.
Gemäß unserer hohen Ansprüche werden alle Arbeiten mit dem Maximum an Qualität ausgeführt.