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Gefahrgutbeauftragter Fachkompetenz für Ihre Gefahrgutlogistik

Der Gefahrgutbeauftragte ist in beratender Funktion für ein Unternehmen tätig. Speziell auf Gefahrgut geschult, ist er als Berater oder Unterweiser im Einsatz. Er gibt Hinweise auf Unterweisungspflichten, führt im Auftrag des Unternehmens die Unterweisung der an der Beförderung beteiligten Personen durch und überwacht alle Vorgänge, die mit der Durchführung der Beförderung von Gefahrgut zu tun haben.

Der Beauftragte für Gefahrgut ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sondern stellt zunächst den IST-Zustand fest.

Danach analysiert er die zu treffenden Maßnahmen und zeigt dem Unternehmen Lösungsansätze und Konzepte auf. Die Ausführung, bzw. Umsetzung der Maßnahmen obliegt dann der beauftragten Person im Unternehmen.

Ist ein Unternehmen an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt, benötigt es im Regelfall grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten, vorausgesetzt es kann keine der in § 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung aufgelisteten Freistellungen in Anspruch nehmen.
Betriebsbegehung mit Mängelerfassung

Betriebsbegehung mit Mängelerfassung

 Auszug aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (Stand 03.2019):

§ 3 (1) Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

(1) Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Werden mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgaben gegeneinander abzugrenzen und schriftlich festzulegen. Nimmt der Unternehmer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahr, ist eine Bestellung nicht erforderlich.

Wann brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?

Die Frage, wann ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten einbestellen muss, ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung klar geregelt. Diese Vorschrift gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnengewässern und Seeschiffen umfasst. Zudem definiert es die Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten, sowie die Unternehmerpflichten. Nahezu jedes Unternehmen, das in die Beförderung mit gefährlichen Gütern involviert ist und dessen Tätigkeiten und Pflichten mehr als zwei Pflichtenträger umfasst, benötigt einen Gefahrgutbeauftragten.

Der Gefahrgutbeauftragte muss schriftlich einbestellt werden. Auf Verlangen ist den entsprechenden Behörden ein Nachweis zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten vorzulegen. In besonderen Einzelfällen ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nicht erforderlich.
Digitales Protokoll mit Fotodokumentation

Digitales Protokoll mit Fotodokumentation

Wissenswertes

Grundsätze zur Gefahrgutbeförderung

Gefahrgutbeauftragte

ADR-Sicherheitsberater gemäß §8 GbV

Unsere All-in-One Lösung

Eine Rechtsberatung ist im Bereich Gefährliche Güter immer ratsam, um kostspielige Verstöße zu vermeiden.
Die Anwendung dieser Sonderregeln sollte nicht leichtfertig umgesetzt werden. Oft ist die Inanspruchnahme der Sonderregelungen an komplexe und spezielle Bedingungen geknüpft, dessen korrekte Verwendung häufig vertieftes Fachwissen voraussetzt. 

Unser Serviceangebot umschließt neben der Tätigkeit im Gefahrgutbereich auch weitere Dienstleistungssegmente.

Unser All-in-One Paket umfasst dabei die Prüfungen im Rahmen der DGUV, die Inspektion, Wartung und Reparatur von Gefahrgutverpackungen, wie zum Beispiel Mobile Tankanlagen und die Prüfungen und Wartungen im Rahmen der AwSV. Dazu zählen unter anderem Auffangwannen, Lagertanks oder Sicherheitsausrüstung von Tankanlagen. Auch die Versorgung mit Gefahrgutverpackungen und Pumpentechnik ist Teil unserer Arbeit.

Die Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern, sowie die Bereitstellung einer Fachsicherheitskraft für Arbeit komplettiert unser Dienstleistungsportfolio.

Gemäß unserer hohen Ansprüche werden alle Arbeiten mit dem Maximum an Qualität ausgeführt.

Dienstleistungen als Gefahrgutbeauftragte:

Betriebsbegehung und Ist-Zustand Analyse
Dokumentation und Berichterstellung
Beratung und Entwicklung von Lösungskonzepten
Unterweisungen der Mitarbeitenden
Regelmäßige Besichtigungen vor Ort
Umfassender Jahresbericht

Zusatzleistungen:

Inspektion und Wartung von Gefahrgutverpackungen
Prüfung im Rahmen der DGUV-Regeln (ehemlas UVV)
Wartung und Prüfung von Lagertanks und Auffangwannen
Beratung und Prüfung gemäß AwSV
Begutachtung, Unterstützung und Abnahme von Gefahrstofflagern
Fachkraft für Arbeitssicherheit