Prüfung Mobiler Tankanlagen Alles rund um die Inspektion
Die Inspektion Mobiler Tankanlagen erfolgt gemäß der Vorschriften des ADR und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Ausnahmslos anerkannte Inspektionsstellen der BAM dürfen diese prüfen.
Nicht durchgeführte Inspektionen können bei einer Kontrolle schnell kostspielig werden.
Als Betreiber einer Mobilen Tankanlage gibt es einige wichtige Dinge zu wissen und zu beachten.
Auf dieser Seite haben wir alles wichtige für Sie zusammengefasst:
Welche Tankanlage muss geprüft werden?
Die Prüfung Mobiler Tankanlagen ist genau geregelt. Grundsätzlich muss jede Tankanlage geprüft werden.
Jedoch können sich die Vorschriften zur Prüfung der jeweiligen Tankanlage unterscheiden. Es gibt verschiedene Prüfungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, die allesamt ein hohes Maß am Wissen erfordern.
Je nach Art der mobilen Tankanlage und dessen Ausrüstung werden verschiedene Inspektionen und Prüfungen durchgeführt. Dabei unterscheidet man in drei grundsätzliche Kategorien: Großpackmittel (IBC), geeignete Verpackung und zugelassene Verpackung. Mehr zu den Unterschieden der einzelnen Arten erfahren Sie hier.
Inspektions- und Prüfintervalle
Überprüfung der Dichtungen
Großpackmittel (IBC)
Großpackmittel (IBC) sind die am meisten genutzte Art der mobilen Tankanlagen. Mit einer Bauartzulassung ausgestattet bieten sie vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Für diese Tankanlagen gelten daher jedoch auch umfangreiche Überprüfungen.
Inspektion gemäß BAM-GGR02 6.5.4.4.1b und 6.5.4.4.2 ADR – 2,5 Jährlich
Inspektion gemäß BAM-GGR02 6.5.4.4.1a und 6.5.4.4.2 ADR – 5 Jährlich
Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (DGUV-R 100-500) – Jährlich
Funktionsprüfung des Grenzwertgebers und der Überfüllsicherung – Jährlich
Sichtprüfung des Leckanzeigesystems durch den Betreiber – Monatlich
Undichte Füllstandsanzeige
Geeignete Verpackungen
Geeignete Verpackungen bestehen meistens aus Kunststoff und besitzen in vielen Fällen keine Bauartzulassung. Sie können im Zuge der Freistellung 1.1.3.1 c ADR verwendet werden. Die Nutzungsmöglichkeiten sind dabei jedoch eingeschränkt und der Anwender ist selbst für die geeignetheit der Verpackung verantwortlich.
Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (DGUV-R 100-500) – Jährlich
Funktionsprüfung des Grenzwertgebers und der Überfüllsicherung – Jährlich
Empfohlen: Prüfung in Anlehnung an die BAM-GGR02 – 2,5 Jährlich
Sichtprüfung des Leckanzeigesystems durch den Betreiber – Monatlich
Funktionsprüfung des Vakuummanometers
Zugelassene verpackung
Kleine Mobile Tankanlagen (bis max. 450 Liter Behältervolumen) sind häufig als Verpackung (Fass mit nicht- oder abnehmbarem Deckel) zugelassen. Hat die Mobile Tankstelle eine lagerrechtliche Zulassung, die vom Deutschen Institut für Bautechnik, kurz DIBt, ausgegeben wurde, so schreibt diese eine wiederkehrende Inspektion/Prüfung gemäß Kapitel 6.5 ADR vor.
Wiederkehrende Inspektion gemäß DIBt-Zulassung – 2,5 Jährlich
Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (DGUV-R 100-500) – Jährlich
Funktionsprüfung des Grenzwertgebers und der Überfüllsicherung – Jährlich
Sichtprüfung des Leckanzeigesystems durch den Betreiber – Monatlich
Was wird geprüft?
Zur Inspektion in fünf Schritten – Unser Serviceumfang
1. Schritt: Zunächst teilen Sie uns die zu prüfenden Mobilen Tankanlagen und den Prüfort mit.
2. Schritt: Anschließend erhalten Sie von uns zeitnah eine individuelle Kostenübersicht, basierend auf der Anzahl und Art der Prüfungen.
3. Schritt: Nach Beauftragung unterbreiten wir Ihnen einen Terminvorschlag zur Durchführung der Prüfung.
4. Schritt: Sind Sie mit dem Termin zufrieden, kommen unsere fachlich geschulten Inspektoren samt optimaler Ausstattung zum Einsatzort.
5. Schritt: Die Prüfung wird vor Ort durchgeführt und anschließend dokumentiert. Sie erhalten die Prüfdokumente per E-Mail.
Nach erstmaliger Prüfung, legen wir die Mobile Tankanlage in unserem System an und erinnern Sie automatisch an die nächste Fällige Prüfung.
Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern!