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Anerkannte Überwachungsstelle Sicherstellung der Qualität

Eine von der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) anerkannte Überwachungsstelle kontrolliert Hersteller von Gefahrgutverpackungen. Dabei wird kontrolliert, ob gemäß der Bauartzulassung und dem entsprechenden Qualitätssicherungsprogramm (QSP) gefertigt wird. Die Überwachungstätigkeit setzt eine vollumfängliches Fachwissen voraus. Neben dem nötigen Fachwissen über Gefahrgutverpackungen ist auch technisches Verständnis für Zeichnungen und Prüfberichte notwendig. 

Die Herstellung von Gefahrgutverpackungen, sowie die Überwachungstätigkeiten werden durch die Gefahrgutregel BAM-GGR 001 geregelt und vorgeschrieben. Die Überwachung ist verpflichtend für alle Hersteller von Gefahrgutverpackungen. Nach der einmaligen Erstbegehung sind die weiteren Überwachungen einmal im Jahr vorgeschrieben.

Bauartabgleich der Gefahrgutverpackung

Bauartabgleich der Gefahrgutverpackung

Was kontrolliert eine Überwachungsstelle?

Während der Überwachung werden neben der Fertigung und Herstellung auch die dazugehörigen Dokumente geprüft und eingesehen.

Kontrolle der laufenden Fertigung:
Maßgenauigkeit gemäß den technischen Zeichnungen der Bauartzulassung
Ausführung der Schweißarbeiten
Gesamtausführung der Fertigung
Eine Verpackung wird jeweils einer Dichtheitsprüfung gemäß QSP unterzogen
Fallprüfungen z.B. bei Verpackungen wie Fässer
Kontrolle der Aktenlage:
Zulassungen
Prüfberichte der Baumusterprüfung
Technische Zeichnungen
Qualitätssicherungsprogramm
Kalibrierungsaufzeichnungen
Typenschild

Typenschild eines Großpackmittel (IBC)

Dokumentation und Dauer der Überwachung

Der sogenannte Begutachter erstellt über die Überwachungstätigkeit einen Überwachungsbericht, Überwachungsprotokolle für jede einzelne geprüfte Verpackung und ggf. ein Abweichungsbericht. Diese Überwachungsdokumentation wird dann zeitnah an die Zulassungsbehörde – BAM gesandt.
Bei gravierenden und sicherheitsrelevanten Abweichungen durch den Hersteller ist die Zulassungsbehörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Dem Hersteller wird zur Behebung der Mängel ein kleines Zeitfenster gesetzt. Danach erfolgt eine erneute Überwachung.

Je nach Umfang der Überwachungstätigkeiten kann so eine Revision zwischen einem und mehreren Tagen dauern.

Die Kosten der Überwachung trägt der Hersteller der Gefahrgutverpackungen.

Wir sind Überwachungsstelle

Als solche übernehmen wir gerne für Sie die Aufgaben der Fertigungs- und Dokumentenkontrolle.

Wir überwachen Ihre Herstellung gemäß den Vorgaben der BAM-GGR 001 und dokumentieren sämtliche Tätigkeiten präzise und anschaulich.

Durch unsere vielfältigen Aufgaben im Gefahrgutbereich, wie zum Beispiel die Arbeit als Gefahrgutbeauftragte oder die Inspektion von Gefahrgutverpackungen können wir ein äußerst umfangreiches Wissen über diesen Themenbereich vorlegen.

Dementsprechend sind wir mit vielen Gefahrgutverpackungen vertraut und können die Überwachung mit einem hohen Maß an Expertise, sowie umfangreicher Ausrüstung durchführen.

Vertrauen Sie auf die Experten der ÖKO-LUBE Deutschland und profitieren Sie von unserem Fachwissen!

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

Moderne Messgeräte

AUSFÜHRLICHE BERICHTE

Ihre Anfrage zur Hersteller-Überwachung: